Rabatte können nicht kombiniert werden, es kann nur eine Rabattform in Anspruch genommen werden, ausgenommen Zeile 6. Die Rabattberechtigte
Person ist Mieter und Nutzer des Mobil und darf das Fahrzeug nicht an andere Personen zur Nutzung weitergeben. Bei Minderjährigen oder nicht
geschäfsfähigen Personen handelt der oder die erziehungsberechtigte oder mit der Betreuung beauftragte Person eigenverantwortlich. Die Preise gelten für
die behinderte Person und eine erwachsene Person zur Betreuung und als Fahrer, sowie bis zu zwei weitere Familienangehörige. Für jede andere Person ist
ein Aufschlag von 10,00 € pro Tag zu zahlen. Rabatte nach Ziffer 6 können nur alle drei Jahre einmal in Anspruch genommen werden. Wir weisen darauf
hin, dass das Mobil allgemein für schwerstbehinderte Rollstuhlfahrer, nicht aber für eine spezielle Behinderung ausgelegt ist. Tiere und Rauchen sind
grundsätzlich im Mobil verboten. Wir verweisen auf 8c), 8g) und 8h) in den allgemeinen Geschäftsbedingungen hin. Bitte beachten Sie auch Punkt 7m)
unserer AGB.