Reisen mit der Bahn
08. Mai 2021
Ob mit Rollstuhl, Rollator, Fahrrad, Koffer, Kinderwagen oder sonst wie unterwegs. Die Bahn ist für alle
da und ist für alle selbst verständlich zu jeder angebotenen Zeit barrierefrei nutzbar. Leider ist das auch
im Jahr 2021 nicht immer und nicht überall in Deutschland – und auch nicht in Europa so.
Zwei Drittel der rund 5400 Bahnhöfe im Bundesgebiet sind barrierefrei. Welche das sind, lässt sich über
Bahnhof.de abfragen. Nach eigener Auskunft baut die Bahn jährlich etwa 100 Bahnhöfe so um, dass
Reisende den Bahnsteig auch ohne Stufen erreichen können.
Während Nahverkehrszüge in der Regel schon über Einsteighilfen verfügen, können Rollstuhlfahrer im
Fernverkehr (den ICs, ECs oder ICEs) nur mit einem Hublift einsteigen. Erst die neue Generation der ICS
oder ICx hat fahrzeuggebundene Rampen.
Weil es auf vielen Bahnhöfen kein Personal mehr gibt, helfen Triebfahrzeugführer oder Zugbegleiter beim
Einsteigen. Sie müssen aber vorher informiert werden.
Schwerbehinderten Menschen stehen Vergünstigungen im Nahverkehr zu. Vergünstigungen im
Fernverkehr gibt es für Begleitpersonen und bei der Sitzplatzreservierung.
Eine Bahnreise planen
Spontanes Reisen mit mehrfach schwerstbehinderten Menschen ist kaum zu empfehlen. Wer eine Reise
plant, sollte vorher die DB-Mobilitäts-Zentrale kontaktieren. Hier lassen sich konkrete Reiseinformationen
einholen, Rollstuhlplätze buchen und Hilfe bestellen.
Die Zentrale ist per Mail msz@deutschebahn.com oder telefonisch erreichbar unter
0180 6 512 512 – allerdings nur von 6:00 bis 22:00 Uhr und kostenpflichtig. Wahlweise kann die ebenfalls
kostenpflichtige Servicenummer 0180 6 99 66 33 angerufen werden (nach der Begrüßung das Stichwort
„Betreuung“ nennen).
Über diese Nummern lassen sich Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen organisieren und Hublifte oder
Rampen bestellen. Der Service ist kostenlos, muss aber mindestens einen Tag vorher bestellt werden. Auch
Rollstuhlplätze können so reservieren werden. Man sollte dann auch erfragen, ob und wie viele Plätze es
in der Nähe für mitreisende Angehörige gibt.
Diese Zentrale informiert auch darüber, welcher Bahnhof nicht angefahren werden kann, weil Hilfe vor
Ort generell oder zu bestimmten Uhrzeiten nicht möglich ist oder weil der Bahnhof nicht barrierefrei ist.
Vergünstigungen im Nahverkehr
Aufgrund des Nachteilsausgleiches können Schwerbehinderte, deren Bewegungsfähigkeit im
Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, den Nahverkehr bundesweit kostenlos nutzen. Das gilt
sowohl für Züge der Deutschen Bahn (S-Bahn, Regionalbahn, Regional- und Interregio-Express) als auch
für die privater Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Fernverkehrszüge sind nur dann unentgeltlich, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes
freigegeben sind.
Als Nachweis reicht der Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke.
Vergünstigungen im Fernverkehr
Im Fernverkehr brauchen auch Personen mit einem Schwerbehindertenausweis eine Fahrkarte.
Ist eine Begleitung nötig und im Schwerbehindertenausweis ein „B“ oder „BI“ vermerkt, fährt diese
Begleitperson kostenlos in derselben Wagenklasse in Fernverkehrszügen (D-Zug, IC, EC und ICE, DB
AutoZug und den City Night Line Zügen) mit, im Nachtzug kostenfrei allerdings nur auf einem Sitzplatz,
im Sprinter mit Aufschlag.
Beide müssen für eine Sitzplatzreservierung nichts zahlen.
Kinder bis zu sechs Jahren zahlen nicht für Bahnfahrten. Haben sie einen Schwerbehindertenausweis mit
Kennzeichen „B“ braucht auch ihre Begleitung keine Fahrkarte im Fernverkehr.
Ist das Kind älter als sechs Jahre, benötigt es im Fernverkehr eine Kinderfahrkarte. Die Begleitperson fährt
dann weiter kostenfrei mit.
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