Reisen mit der Bahn
08. Mai 2021
Ob mit Rollstuhl, Rollator, Fahrrad, Koffer, Kinderwagen oder sonst wie unterwegs. Die Bahn ist für alle da und ist für alle selbst verständlich zu jeder angebotenen Zeit barrierefrei nutzbar. Leider ist das auch im Jahr 2021 nicht immer und nicht überall in Deutschland – und auch nicht in Europa so. Zwei Drittel der rund 5400 Bahnhöfe im Bundesgebiet sind barrierefrei. Welche das sind, lässt sich über Bahnhof.de abfragen. Nach eigener Auskunft baut die Bahn jährlich etwa 100 Bahnhöfe so um, dass Reisende den Bahnsteig auch ohne Stufen erreichen können. Während Nahverkehrszüge in der Regel schon über Einsteighilfen verfügen, können Rollstuhlfahrer im Fernverkehr (den ICs, ECs oder ICEs) nur mit einem Hublift einsteigen. Erst die neue Generation der ICS oder ICx hat fahrzeuggebundene Rampen. Weil es auf vielen Bahnhöfen kein Personal mehr gibt, helfen Triebfahrzeugführer oder Zugbegleiter beim Einsteigen. Sie müssen aber vorher informiert werden. Schwerbehinderten Menschen stehen Vergünstigungen im Nahverkehr zu. Vergünstigungen im Fernverkehr gibt es für Begleitpersonen und bei der Sitzplatzreservierung. Eine Bahnreise planen Spontanes Reisen mit mehrfach schwerstbehinderten Menschen ist kaum zu empfehlen. Wer eine Reise plant, sollte vorher die DB-Mobilitäts-Zentrale kontaktieren. Hier lassen sich konkrete Reiseinformationen einholen, Rollstuhlplätze buchen und Hilfe bestellen. Die Zentrale ist per Mail msz@deutschebahn.com oder telefonisch erreichbar unter 0180 6 512 512 – allerdings nur von 6:00 bis 22:00 Uhr und kostenpflichtig. Wahlweise kann die ebenfalls kostenpflichtige Servicenummer 0180 6 99 66 33 angerufen werden (nach der Begrüßung das Stichwort „Betreuung“ nennen). Über diese Nummern lassen sich Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen organisieren und Hublifte oder Rampen bestellen. Der Service ist kostenlos, muss aber mindestens einen Tag vorher bestellt werden. Auch Rollstuhlplätze können so reservieren werden. Man sollte dann auch erfragen, ob und wie viele Plätze es in der Nähe für mitreisende Angehörige gibt. Diese Zentrale informiert auch darüber, welcher Bahnhof nicht angefahren werden kann, weil Hilfe vor Ort generell oder zu bestimmten Uhrzeiten nicht möglich ist oder weil der Bahnhof nicht barrierefrei ist. Vergünstigungen im Nahverkehr Aufgrund des Nachteilsausgleiches können Schwerbehinderte, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, den Nahverkehr bundesweit kostenlos nutzen. Das gilt sowohl für Züge der Deutschen Bahn (S-Bahn, Regionalbahn, Regional- und Interregio-Express) als auch für die privater Eisenbahnverkehrsunternehmen. Fernverkehrszüge sind nur dann unentgeltlich, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Als Nachweis reicht der Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke. Vergünstigungen im Fernverkehr Im Fernverkehr brauchen auch Personen mit einem Schwerbehindertenausweis eine Fahrkarte. Ist eine Begleitung nötig und im Schwerbehindertenausweis ein „B“ oder „BI“ vermerkt, fährt diese Begleitperson kostenlos in derselben Wagenklasse in Fernverkehrszügen (D-Zug, IC, EC und ICE, DB AutoZug und den City Night Line Zügen) mit, im Nachtzug kostenfrei allerdings nur auf einem Sitzplatz, im Sprinter mit Aufschlag. Beide müssen für eine Sitzplatzreservierung nichts zahlen. Kinder bis zu sechs Jahren zahlen nicht für Bahnfahrten. Haben sie einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „B“ braucht auch ihre Begleitung keine Fahrkarte im Fernverkehr. Ist das Kind älter als sechs Jahre, benötigt es im Fernverkehr eine Kinderfahrkarte. Die Begleitperson fährt dann weiter kostenfrei mit.
Hilf uns zu helfen!
Der MS Mobil e.V. finanziert seine Arbeit für Schwerstbehinderte aus Spenden. Hilf auch Du mit Deiner Spende oder werde Mitglied in unserem Verein. IBAN: DE04 2176 3542 0000 6521 05 BIC: GENODEF1BDS VR-Bank Nord eG
Niels Engberding
Osterlücke 14 24977 Langballig 04636 976 124 info@msmobil.de
MS Mobil e.V.
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© 2024 | Impressum | Datenschutz
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Ob mit Rollstuhl, Rollator, Fahrrad, Koffer, Kinderwagen oder sonst wie unterwegs. Die Bahn ist für alle da und ist für alle selbst verständlich zu jeder angebotenen Zeit barrierefrei nutzbar. Leider ist das auch im Jahr 2021 nicht immer und nicht überall in Deutschland – und auch nicht in Europa so. Zwei Drittel der rund 5400 Bahnhöfe im Bundesgebiet sind barrierefrei. Welche das sind, lässt sich über Bahnhof.de abfragen. Nach eigener Auskunft baut die Bahn jährlich etwa 100 Bahnhöfe so um, dass Reisende den Bahnsteig auch ohne Stufen erreichen können. Während Nahverkehrszüge in der Regel schon über Einsteighilfen verfügen, können Rollstuhlfahrer im Fernverkehr (den ICs, ECs oder ICEs) nur mit einem Hublift einsteigen. Erst die neue Generation der ICS oder ICx hat fahrzeuggebundene Rampen. Weil es auf vielen Bahnhöfen kein Personal mehr gibt, helfen Triebfahrzeugführer oder Zugbegleiter beim Einsteigen. Sie müssen aber vorher informiert werden. Schwerbehinderten Menschen stehen Vergünstigungen im Nahverkehr zu. Vergünstigungen im Fernverkehr gibt es für Begleitpersonen und bei der Sitzplatzreservierung. Eine Bahnreise planen Spontanes Reisen mit mehrfach schwerstbehinderten Menschen ist kaum zu empfehlen. Wer eine Reise plant, sollte vorher die DB-Mobilitäts-Zentrale kontaktieren. Hier lassen sich konkrete Reiseinformationen einholen, Rollstuhlplätze buchen und Hilfe bestellen. Die Zentrale ist per Mail msz@deutschebahn.com oder telefonisch erreichbar unter 0180 6 512 512 – allerdings nur von 6:00 bis 22:00 Uhr und kostenpflichtig. Wahlweise kann die ebenfalls kostenpflichtige Servicenummer 0180 6 99 66 33 angerufen werden (nach der Begrüßung das Stichwort „Betreuung“ nennen). Über diese Nummern lassen sich Hilfe beim Ein-, Aus- oder Umsteigen organisieren und Hublifte oder Rampen bestellen. Der Service ist kostenlos, muss aber mindestens einen Tag vorher bestellt werden. Auch Rollstuhlplätze können so reservieren werden. Man sollte dann auch erfragen, ob und wie viele Plätze es in der Nähe für mitreisende Angehörige gibt. Diese Zentrale informiert auch darüber, welcher Bahnhof nicht angefahren werden kann, weil Hilfe vor Ort generell oder zu bestimmten Uhrzeiten nicht möglich ist oder weil der Bahnhof nicht barrierefrei ist. Vergünstigungen im Nahverkehr Aufgrund des Nachteilsausgleiches können Schwerbehinderte, deren Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt ist, den Nahverkehr bundesweit kostenlos nutzen. Das gilt sowohl für Züge der Deutschen Bahn (S-Bahn, Regionalbahn, Regional- und Interregio-Express) als auch für die privater Eisenbahnverkehrsunternehmen. Fernverkehrszüge sind nur dann unentgeltlich, wenn sie für Fahrkarten des Verkehrsverbundes freigegeben sind. Als Nachweis reicht der Schwerbehindertenausweis mit gültiger Wertmarke. Vergünstigungen im Fernverkehr Im Fernverkehr brauchen auch Personen mit einem Schwerbehindertenausweis eine Fahrkarte. Ist eine Begleitung nötig und im Schwerbehindertenausweis ein „B“ oder „BI“ vermerkt, fährt diese Begleitperson kostenlos in derselben Wagenklasse in Fernverkehrszügen (D-Zug, IC, EC und ICE, DB AutoZug und den City Night Line Zügen) mit, im Nachtzug kostenfrei allerdings nur auf einem Sitzplatz, im Sprinter mit Aufschlag. Beide müssen für eine Sitzplatzreservierung nichts zahlen. Kinder bis zu sechs Jahren zahlen nicht für Bahnfahrten. Haben sie einen Schwerbehindertenausweis mit Kennzeichen „B“ braucht auch ihre Begleitung keine Fahrkarte im Fernverkehr. Ist das Kind älter als sechs Jahre, benötigt es im Fernverkehr eine Kinderfahrkarte. Die Begleitperson fährt dann weiter kostenfrei mit.
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