Corona-Schutzimpfung: Pflegende Angehörige nicht mehr priorisiert.
30. April 2021
Am 01.04.2021 wurde die Corona-Impfverordnung geändert. Die Priorisierung pflegender Angehöriger, durch ihre Gleichstellung mit ambulanten Pflegediensten, ist dabei weggefallen. In der Begründung zu § 2 Abs. 1 Nr. 3 heißt es nunmehr lediglich: „Unter Absatz 1 Nummer 3 fallen beispielsweise Mitarbeitende ambulanter Pflegedienste, Heilmittelerbringer sowie Mitarbeitende in der Spezialpflege, z. B. Stoma- oder Wundversorgung und Beschäftigte die im Rahmen einer persönlichen Assistenz oder Einzelfallhilfe pflegebedürftige oder geistig behinderte Menschen ambulant pflegen und betreuen sowie Pflege- und Betreuungskräfte, die im Rahmen des persönlichen Budgets direkt bei den Pflegebedürftigen angestellt sind. Zudem zählen im ambulanten Bereich tätige Prüf- und Begutachtungskräfte der Medizinischen Dienste zu den Personen, die mit höchster Priorität einen Anspruch auf Schutzimpfung haben.“ Es ist unklar, wie die Länder mit dieser veränderten Begründung umgehen. Einige Sozialverbände gehen davon aus, dass die Länder, die pflegende Angehörige aufgrund der Verordnung vom 10.03. in die erste Prioritätsgruppe aufgenommen haben, nun dabei bleiben. Ein Anspruch auf priorisierte Impfung besteht jedoch nicht mehr. In der Verordnungsbegründung zu § 2 findet sich darüber hinaus jedoch folgender interessanter Satz: „Termine zur Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2, die bereits auf Grundlage der CoronaImpfV vom 8. Februar 2021 und vom 10. März 2021 vereinbart wurden, können auch in Abweichung der Vorgaben nach Absatz 2 durchgeführt werden.“ . Konkret bedeutet dies: Personen, die nach der alten Verordnung in Gruppe 1 fielen, in der neuen jedoch nicht mehr, und bereits einen Impftermin zugeteilt bekommen haben, dürfen diesen auch wahrnehmen.
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